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Rechtsbedienung bei Gesellschafter- und Aktionärsversammlungen:
Aktualisierung der Aktienbücher und Vorbereitung des Verzeichnisses von Aktionären, die zur Teilnahme an der Hauptversammlung der Aktionäre berechtigt sind, auch unter Berücksichtigung von Vorschriften,
öffentlicher Verkehr mit Wertpapieren (Überprüfung von Vorzugsaktien und Beschränkungen der Rechte aus Aktien, Nießbrauch und Pfandrecht an Aktien),
Bearbeitung der Beratungsordnung,
Vorbereitung des Inhalts der Bekanntmachungen sowie der Einladungen für die Gesellschafter und Aktionäre, die Namensaktien besitzen,
Einberufung der Gesellschafterversammlung bzw. der Hauptversammlung der Aktionäre durch entsprechende Gesellschaftsorgane (Vorstand, Aufsichtsrat) bzw. durch Aktionäre bzw. infolge der gerichtlichen Ermächtigung,
Vorbereitung von Unterlagen (z.B. Entwurf eines Vertrags, dessen Abschluss Genehmigung der Gesellschafterversammlung oder der Hauptversammlung der Aktionäre bedarf, Bericht des Vorstands über die Tätigkeit der Gesellschaft, Bericht des Aufsichtsrats),
Vorbereitung von Entwürfen der Beschlüsse der Gesellschafterversammlung bzw. der Hauptversammlung der Aktionäre, darunter Vorbereitung von detaillierten Vorschlägen der Vertrags- oder Satzungsänderung,
Aufsicht über das Verfahren zum Kauf von Aktien gemäß Art. 416-417 KSH [Handelsgesellschaftengesetzbuch],
Auftreten als Bevollmächtigter eines Gesellschafters (Aktionärs),
Vorbereitung des Inhalts von Bekanntmachungen im Rahmen von veröffentlichungspflichtigen Beschlüssen (z.B. Aufforderung der Gläubiger zur Erhebung von Widersprüchen bei Kapitalverminderung),
Bearbeitung eines einheitlichen Textes eines Vertrags oder einer Satzung unter Berücksichtigung der beschlossenen Änderungen,
Vorbereitung von Anträgen an das Landesgerichtsregister auf Eintragung der beschlossenen Änderungen,
Auftreten bei Prozessen über Aufhebung oder Feststellung der Nichtigkeit eines Beschlusses.